Jüdisches Leben inmitten unserer Gesellschaft – stützen, schützen und schätzen!

Feindliche Gesinnungen, das Schüren von Vorurteilen und das Erhalten von
dogmatischen Vorbehalten führen noch immer gegenwärtig zu Ausgrenzung,
Diskriminierung und sowohl zu physischer, als auch psychischer Gewalt.
Besonders scheinbar blinder Hass gegenüber der jüdischen Glaubensgemeinschaft findet wieder Platz inmitten unser aller liberaldemokratischen Systems. Die Liberalen Schüler Schleswig-Holstein verurteilen aufs Tiefste jegliche Art des Hasses und Gewalt gegenüber unseren jüdischen
Mitmenschen und sehen Antisemitismus in der Schule als besonders kritisch an.
So gibt es heutzutage noch immer Fälle, in welchen die Erziehungsberechtigten
ihre Kinder aufgrund antisemitischen Verhaltens die Schule wechseln lassen
müssen. Diese notgedrungene Handlung der Betroffenen muss uns alle weiterhin
wach liegen lassen, weiterhin gegen solche Missstände entschlossen, konsequent
und mit aller Härte vorzugehen.

Aus einer Studie des Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus geht hervor,
dass Judenhass insbesondere in der Schule in gewalttätiger Natur erscheint. Die
Studie stellte zudem die drei hauptsächlichen Erscheinungsformen fest:
• Provokationen mit Bezügen zur NS-Zeit
• Stark ausgeprägte anti-israelische Haltungen, die Schüler, aber auch Lehrer
äußern.
•Verwendung des Wortes „Jude“ als Beschimpfung. Sie richte sich sowohl gegen
jüdische als auch nicht-jüdische Schüler. Die Beleidigung werde als Synonym für
„unzuverlässige, geizige oder schwache Menschen“ verwendet.
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/artikel/antisemitismus-an-derschule.html / Zugriff: 23.Mai 2020)
Die Liberalen Schüler Schleswig-Holstein fordern zur Minimierung und letztlichen
Unterbindung genannter Diskrimierung folgende ins Landesschulgesetz zu
verankernden Sanktionen:

a) Strafe zur Tat gegenüber jüdischen Lebens im schulischen Rahmen

Verhält sich eine Schülerin oder ein Schüler, eine Lehrerin oder ein Lehrer oder
eine anderweitig an der Schule tätige Person, welche im Arbeitnehmerverhältnis
mit ihr ist, nachweislich gegenüber einer oder mehreren Personen bewusst oder
unbewusst verbal oder körperlich antisemitisch, ist in jedem Fall vertraulich die
Schulkonferenz einzuberufen, welche den gesamten Fall der Diskriminierung
aufarbeiten soll. Sie entscheidet über einen möglichen Schulrauswurf am Ende
ihrer Untersuchungen und ist dabei autonom. Die Schülervertretung ist von den
Untersuchungen ausgeschlossen und darf ausschließlich Bericht erhalten. Die
Aufarbeitung der Tat obliegt in der Schulkonferenz der Schulleitung. Ist die
Person minderjährig – eine Schülerin oder Schüler – welcher Täter geworden ist –
sind die Erziehungsberechtigten wie auch das Jugendamt, welche sich im
privaten Raum um die Familie kümmern soll, zu informieren. Die Eltern sind mit
einer Geldstrafe von bis zu 1500 Euro auf Bewährung zu sanktionieren. Handelt es
sich bei der Täterperson um eine im Angestelltenverhältnis dort tätigen Person an
der Schule (Schulleitung, Lehrer, Hausmeisterei, Sekretariat), ist diese
unverzüglich zu kündigen und die Tat zur Anzeige zu bringen. Handelt es sich
nachweislich um eine vermehrt aufkommende Tat der Einzelperson oder gar
einer Personengruppe ist ihr bzw. ihnen das mögliche Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit zu entziehen und das abgeschlossene Studium zur Lehrkraft
abzuerkennen. Bei nachweislicher Erkenntnis, dass dies nach einvernehmlichen
Erkennen eines Täters nicht geschehen ist, macht sich die Schulleitung strafbar.
Sie ist in diesem Fall vom Bildungsministerium aus dem Amt zu heben und
jegliche Abschlüsse zur Befähigung der Ausübung des Lehrer- bzw.
Schulleitungsberufs sind abzuerkennen.

b) Aufarbeitung der Tat gegenüber jüdischen Lebens im schulischen Rahmen

Neben dem schon im Fachcurriculum verankernden Themeninhalten zum
Antisemitismus in Fächern wie Geschichte oder Wirtschaft und Politik, muss im
Falle eines bereits geschehenen Tatdeliktes gegenüber jüdischen Lebens für alle
Schülerinnen und Schüler, sowie alle Lehrerinnen und Lehrer Aufarbeitungskurse
seitens des Landesbeauftragten für jüdisches Leben in Schleswig-Holstein bzw.
andere in staatlicher oder privater Hand liegenden Organisationen, welche zu
genannten Themen arbeiten und sensibilisieren, angeboten werden. Lehrer und
Schüler sind möglichst einmal gemeinsam, einmal gesondert zu unterrichten.
Besonders Lehrer sind dahingehend weiterzubilden, inwiefern sie möglich
aufkommenden Antisemitismus unterhalb der Schüler begegnen und
unterbinden.

c) Ergänzende Weiterbildung nach der Tat gegenüber jüdischen Lebens im
schulischen Rahmen

Es ist anzustreben, dass die meisten Schülerinnen und Schüler des Landes
Schleswig-Holsteins während ihrer Schullaufbahn eine kulturelle Einrichtungen
im Bezug auf die deutsch-jüdische Geschichte unter professioneller, souveräner
Führung und Begleitung besucht haben.