Strikte Präsenzpflicht aussetzen – digitale Teilhabe ermöglichen

In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass Schüler dem Unterricht lieber digital beiwohnen wollen. Sei es wegen der anderen Atmosphäre, wegen ihres Schulwegs oder weil sonst sehr viel Zeit verloren geht. Der ortsunabhängigere Unterricht ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Eigenverantwortung und somit auch ein wichtiger Schritt in Richtung eines zukunftsfähigeren Schulsystems.

Daher fordern wir Liberale Schüler Schleswig-Holstein:
Volljährigen Schülerinnen und Schülern der Oberstufe soll die Möglichkeit geschaffen werden, dem Unterricht digital beizuwohnen. Das bedeutet, dass jede Unterrichtsstunde digital übertragen werden muss, falls mindestens ein Schüler dem Unterricht nicht physisch beiwohnen will. Der Schüler ist für etwaige Nachteile durch das nicht-anwesend-sein verantwortlich und kompensiert diese nach seinem Ermessen, wobei der Lehrer keine Rücksicht darauf nehmen muss, dass der Schüler nur digital anwesend ist. Bei Abiturprüfungen, Kursarbeiten, Tests sowie Referaten, also bei allen Leistungsnachweisen, welche eine Benotung nach sich ziehen, besteht trotzdem Anwesenheitspflicht. Wichtig ist, dass mit diesem Antrag nur die physische Anwesenheitspflicht abgeschafft werden soll. Der Schüler ist dazu verpflichtet, falls er nicht physisch anwesend sein will, digital anwesend und vom Lehrer ansprechbar zu sein. Um die Möglichkeit der digitalen Anwesenheit zu haben, muss der volljährige Schüler dem Klassenlehrer eine Woche vor dem betreffenden Tag einen Antrag mit einer Begründung vorlegen, dieser darf diesen jedoch in Absprache mit betroffenen Lehrkräften auch unbegründet ablehnen. Bei Zustimmung eines Erziehungsberechtigten kann der Antrag auch bei minderjährigen Oberstufenschülern gestellt werden. Näheres regelt die jeweilige Schulordnung.