Die Liberalen Schüler SH fordern eine Änderung des § 107 des Bürgerlichen Gesetzbuches in dem Sinne, dass künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren berechtigt sind, die Wahl in den Vorstand eines nicht-wirtschaftlichen Vereins ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten anzunehmen. Dazu soll eine Ausnahme für diesen Zweck in den Paragrafen eingefügt werden.