Es dürfen nur öffentliche Bauwerke unter Denkmalschutz stehen, deren Funktion nicht durch den Denkmalschutz beeinträchtigt wird. Zudem muss Sicherheitsvorschriften immer der Vorrang bei Konflikten zwischen Erhalt und Sicherheit gewährt werden.
Es dürfen nur öffentliche Bauwerke unter Denkmalschutz stehen, deren Funktion nicht durch den Denkmalschutz beeinträchtigt wird. Zudem muss Sicherheitsvorschriften immer der Vorrang bei Konflikten zwischen Erhalt und Sicherheit gewährt werden.