Bundesverband? Ja, aber…

Die Liberalen Schüler SH bekennen sich im Grundsatz zu einem Bundesverband. Dennoch gilt es, bevor die Repräsentanten des Landesverbandes Schleswig-Holstein einer Gründung zustimmen können, einige Fragen zu klären:

 

  1. Welchen konkreten Zweck verfolgt der Bundesverband?

 

  1. Welche Rechtsform strebt er an? 

 

  1. Wie ist das Verhältnis zu den Jungen Liberalen? 

 

  1. Auf welchem Wege finanziert er sich?

 

  1. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten an den Entscheidungen des Bundesverbandes haben die Untergliederungen?

 

Vor einer Gründung muss auf jede dieser Fragen eine zufriedenstellende Antwort gegeben werden. 

 

Der Landesverband Schleswig-Holstein spricht sich dafür aus, dass

 

  1. der Bundesverband seine Konstituierung als Bundesarbeitskreis (BAK) der Jungen Liberalen vornimmt. Hierzu bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit deren Bundesvorstand. Außerdem muss einer der kommenden Bundeskongresse der Jungen Liberalen über die Unabhängigkeit der Liberalen Schüler, die sich an dem Vorbild des § 12 Abs. 3 der Satzung der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein orientiert, als BAK entscheiden. Eine privilegienlose Konstituierung als BAK lehnen wir ab. Von der Einsetzung als BAK bis zum Beschluss des Bundeskongresses über oben genannte Unabhängigkeit ist sämtliche Öffentlichkeitsarbeit einzustellen. Alternativ sind wir offen für eine temporäre und vollständige Unabhängigkeit von den Jungen Liberalen, sofern sämtliche Bemühungen unternommen werden und eine sehr große Chance besteht, baldmöglichst von den Jungen Liberalen als BAK anerkannt zu werden. Sollte sich diese Chance nicht als groß genug erweisen oder keine hinreichende Bemühung zur Klärung dieser Frage unternommen worden sein, ist eine Beteiligung des Landesverbandes Schleswig-Holstein an einem von den Jungen Liberalen vollständig unabhängigen Bundesverband keine Option.

 

  1. den Landesverbänden eine zentrale Rolle bei der Beschlussfindung des Bundesverbandes zukommt.

 

  1. der Bundesverband keine Mitgliedsbeiträge erhebt und kein dauerhaftes Vermögen unterhält.

 

  1. der Bundesverband die Kontrolle über die Mitgliederverwaltung den Landesverbänden überlässt.

 

  1. der Bundesverband stets die Unabhängigkeit der Landesverbände respektiert und keinerlei Einfluss auf die Belange der Landesverbände nimmt, sofern nicht ausdrücklich erwünscht.

 

  1. der Bundesverband bei der Delegiertenberechnung eines eventuellen Gremiums, in dem die Landesverbände ihren Einfluss auf den Bundesverband geltend machen, auf die hinreichende relative Repräsentanz kleinerer Landesverbände achtet und gleichzeitig die Mitgliederzahl berücksichtigt.

 

  1. Grundsätze innerverbandlicher Demokratie gelten.

 

Bei der Entscheidung, ob der Landesverband Schleswig-Holstein der Gründung eines Bundesverbandes seine Zustimmung in den zuständigen Gremien erteilt, sind die zuständigen Personenkreise an diese sieben Voraussetzungen gebunden.