In der aktuellen politischen Debatte ist aufgrund eines Vergewaltigungsdeliktes seitens
mehrerer 12- und 14 jähriger Kinder und Jugendlicher gegenüber eines 18 jährigen
Mädchens im Juli 2019 in Mühlheim die Diskussion aufgekommen, ob es Sinn macht
die Strafmündigkeit in der Bundesrepublik Deutschland deutlich zu senken, als bis es
vorher der Fall war – nämlich von 14 auf 12 Jahre.
Die Liberalen Schüler möchten statt
für die Änderung des Strafmündigkeitsalters zu werben, sich für die bisherigen Modelle
stark machen und einen weiteren, nächsten Schritt gehen.
Die nachfolgenden Vorgänge einer Straftat hängen stets von der Schwere des
Strafdeliktes ab. Bei vergleichbar durchschnittlich schwerem Vergehen, so etwa
wiederholter Diebstahl an Privatpersonen oder Gewerbe, Ausübung von körperlicher
oder psychischer Gewalt gegenüber Mitmenschen, sehen voraus, dass das Jugendamt
die oder den Straftäter/ Straftäterin samt der Familie betreut, berät und dafür sorgt, das
verbindlich alle Maßnahmen dazu ergriffen werden, die oder den Heranwachsende/
Heranwachsenden wieder in ein normales Leben zurückführen. Dazu können
selbstverständlich diverse Buß- oder Strafgelder, Entschädigungen oder
erziehungstechinsche Maßnahmen, wie Sozialarbeit, hinzukommen. Eine Straftat in
ganz besonderer Schwere, wie etwa einen Angriff auf Psyche oder Körper mit
bleibenden Schäden oder die Beendigung eines Lebens – einem Mord – können auch
mit Freiheitsstrafen belegt werden. Das oberste Gebot lautet bei allen
Vorangehensmaßnahmen: Die junge Straftäterin / Den jungen Straftäter dazu verleiten,
dass so etwas oder ähnliches nie wieder vorkommt. Die Rechtssprechung für
Minderjährige in Deutschland ist mit vermehrten Interpretationsspielraum versetzt –
nicht ohne Grund, denn so kann der rechtssprechende Richter das Urteil abhängig vom
Individualfall auslegen. Noch einmal mehr wichtiger in der Rechtssprechung gegenüber
Kindern und Jugendlichen, denn wir sprechen hier von heranwachsenden Menschen –
so schwer ihre Straftat auch gewesen sein mag.
Die Liberalen Schüler Schleswig-Holstein setzen lieber auf sozialpädagogische
Maßnahmen die ein Kind in seinen frühen Jahren noch stark beeinflussen und
verändern kann, um beispielsweise ein wie am Anfang genannten Vorfall nie wieder
zuzulassen, anstatt bereits 12 jährige im Knast beim Verderben zu zusehen. Dabei spielt
das Jugendamt staatlicherseits eine große Rolle, welche es zu stärken gilt und
vorhandene Defizite (Überarbeitung, Personalmangel, ungenügende Prüfung der
betroffenen Familien etc.) so schnell wie möglich zu beseitigen sind.