Im alltäglichen Schulleben arbeitet man neben dem Buch oder Aufzeichnungen
auf dem Collegeblock auch mit Kopien von Arbeitsblättern, welche durch die
Lehrkraft ausgegeben wurde. Oft nimmt die Stückzahl der Kopien überhand, sie
werden in zu großen Mengen gedruckt und landen ohne jegliche Benutzung im
Müllkorb. Um dieser Verschwendung einen Riegel vorzuschieben, fordern die
Liberalen Schüler SH im Einzelnen:
1.) Digital Natives bezuschussen.
Wer mit dem eigenen digitalen Endgerät arbeitet, der spart Papier und macht
einen weiteren Druck von Materialien unnötig. Das Einsparen von Papier erspart
ebenfalls Kosten. Wer die Ersparnisse ermöglicht, soll dafür sowohl belohnt
werden, als auch gerecht zahlen. Deshalb fordern wir die Anpassung der
Kopierkosten an allen schleswig-holsteinischen Schulen im Jahressatz. Der
Jahresdurchschnitt zum Zahlen dieses Kosten liegt bereits bei beträchtlichen 10
Euro. Wer ein digitales Endgerät aktiv im Unterricht verwendet, soll nur noch 3
Euro zahlen. Das restliche Entgelt ist mit den noch analogen Klausuren zu
erklären.
2.) Wirtschaftlich denken und handeln, um das Portemonnaie und die Umwelt
zu schonen!
Das Kopieren etlicher Zettel ist schlecht für den ökologischen Fußabdruck, das
elterliche Portemonnaie und tut dem Rücken des Kindes ebenfalls nicht gut.
Wir fordern deshalb die jährliche konsequente Überprüfung der genauen
Kopierkostenanalyse zu effizientem Handeln. Dabei sollen paritätisch gleich viele
Lehrer, Schüler und Eltern teilnehmen. Ebenfalls teilnehmen tut die Schulleitung,
welche dazu verpflichtet ist, transparent die Kostenverteilung darzustellen und
die jährlich verbindlichen Forderungen der „Kopierkomission“ auszuführen.
Des Weiteren fordern wir folgende Umänderung des §33 des schleswigholsteinischen Schulgesetzes:
§33 des Schulgesetzes (Lernmittel)
(…)
4.2 Kopien als Ersatz für freie Lernmittel
Kopien als Ersatz für freie Lernmittel fallen unter die Regelung des § 33 Abs. 1 Nr. 1
und 2 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 Satz 1 SchulG. Eine Kostenbeteiligung der
Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich nicht
vorgesehen.
Zu ersetzen durch: untersagt.
4.3 Kopien als Ersatz für andere Lernmittel
Für Kopien dieser Art ist eine Kostenbeteiligung nach § 33 Abs. 3 SchulG
grundsätzlich möglich.
Zu ersetzen durch: nur im äußersten Notfall vorgesehen.
Im Zuge der Beratung der Neufassung des § 33 SchulG hat jedoch der
Gesetzgeber erkennen lassen, daß Schülerinnen und Schüler oder die Eltern nur
noch dann mit Vervielfältigungskosten belastet werden sollen, wenn eine
Unterrichtsgestaltung mit zugelassenen und unentgeldlich zur Verfügung zu
stellenden Lernmitteln nicht sichergestellt werden kann.